Informationen zum Rehasport
Verordnet werden kann Rehasport z.B. wegen Rückenschmerzen, Übergewicht, Migräne, Arthrose, Rehabilitation nach Operation uvm. - dein Arzt kann dich beraten.
Formale Voraussetzung für die Teilnahme am Rehasport sind eine ärztliche Verordnung und die anschließende Bewilligung der Krankenkasse.
Kosten für Rehasport
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen (sofern bewilligt) übernommen.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrtkosten oder Parkgebühren besteht nicht.
Gestaltung und Leistung
Beim Rehasport handelt es sich um einen Gruppensport mit maximal 15 Teilnehmern.
Ausgebildete Sportgruppenleiter leiten so an, dass möglichst alle Teilnehmer den Großteil der Übungen durchführen können.
Es handelt sich nicht um ein auf dich individuell zugeschnittenes Training.
Teilnahmehäufigkeit
Dein Arzt legt fest, wie häufig du am Rehasport teilnehmen kannst.
Meist werden 50 Einheiten mit 1-3 Teilnahmen pro Woche verordnet. Daran sind wir als Anbieter gebunden.
Die Rehasportverordnung berechtigt aufgrund der Abrechnung und Versicherung nicht zur Teilnahme an den regulären Kursangeboten des medifit.
Arzt - Verordnung - Rehasport
02
Bewilligung durch die Krankenkasse
Der Antrag wird von der Krankenkasse bewilligt
Nach Ausstellung der Verordnung wird der Antrag durch dich (oder den Arzt) an den Kostenträger geschickt.
Die Krankenkasse (alternativ die Renten- oder die Unfallversicherung) genehmigt diesen idealerweise.
Hinweis
Immer mehr Krankenkassen arbeiten mit Genehmigungsverzicht, sodass du nicht auf die Zusage warten musst, sondern direkt starten kannst.
Rufe einfach kurz bei deiner Krankenkasse an, um dich zu informieren.
03
Teilnahme am Rehasport
Kostenfreie Teilnahme am Rehasport
Dir wird die Kostenübernahme vom Kostenträger mitgeteilt.
Du kannst von nun an im Rahmen deiner Verordnung (1-3x pro Woche) am Rehasport teilnehmen bis deine Einheiten bzw. die Zeit aufgebraucht sind.
04
Ende der Verordnung
Maximale Teilnahme oder Ablauf der Verordnung
Die Berechtigung zur Teilnahme erlischt, wenn du alle Einheiten (meist 50) aufgebraucht hast oder der Zeitrahmen (z.B. 12 Monate) ausgeschöpft ist. Eine Folgeverordnung ist möglich.
Was geschieht, wenn nicht alle Übungseinheiten in Anspruch genommen werden?
Eine Nichtnutzung hat keine Nachteile für dich - weder finanziell, noch für zukünftige Leistungen deiner Krankenkasse. Die Teilnahme ist freiwillig. Zudem entstehen auch dem Kostenträger keine unnötigen Kosten, da immer nur die Übungseinheiten bezahlt werden, die auch in Anspruch genommen wurden.
Aus gesundheitlichen Gründen ist es aber empfehlenswert, dass du alle Übungseinheiten wahrnimmst. Immerhin sehen der behandelnde Arzt sowie der Kostenträger ja die Notwendigkeit, dass du Rehasport in Anspruch nimmst.